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Wer auffaehrt ist schuld, oder?

Wie der Anwalt sagt… „Es kommt darauf an“

Zwar gilt grundsätzlich ein sogenannter Anscheinsbeweis aufgrund der Lebenserfahrung, dass der auffahrende die Hauptschuld an dem Unfall hat, da er entweder einen zu geringen Abstand eingehalten hat, zu schnell gefahren ist, oder auf deutsch schlicht gepennt hat..

Das führt dazu, dass die Beweislast umgekehrt wird und der Auffahrende beweisen muss, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war — was selten gelingt.

Wenn aber keine „normale“ Auffahrsituation vorliegt, weil etwa der Vordermann ohne Grund plötzlich gebremst hat, dann sieht die Sache schon etwas anders aus, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in schönem Juristendeutsch festgestellt hat:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Az.: 3 U 220/05
Urteil vom 02.03.2006   

Leitsätze:
1. Ein Autofahrer darf den Verkehrsfluss nicht dadurch behindern, dass er ohne Ankündigung und ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache plötzlich abbremst.

2. Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden beruht auf dem Erfahrungssatz, dass das Auffahren im gleichgerichteten Verkehr regelmäßig auf mangelnde Aufmerksamkeit, überhöhte Geschwindigkeit oder einen ungenügenden Sicherheitsabstand des Auffahrenden zurückzuführen ist. Voraussetzung für seine Anwendung ist deshalb das Vorliegen einer Standardsituation, in der eine allenfalls denkbare andere Ursache so unrealistisch erscheint, dass sie außer Betracht bleiben kann.

3. Die für die Anwendung des für ein Verschulden des Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweises erforderliche Typizität der Unfallkonstellation fehlt, wenn ein Umstand vorliegt, der als Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Vordermanns in Betracht kommt, etwa ein dem Auffahren unmittelbar vorausgegangener Spurwechsel des Vordermanns oder dessen dem Auffahren vorangegangenes grundloses Abbremsen. Ist ein solcher atypischer Umstand unstreitig, fehlt die Typizität der Unfallkonstellation und damit die Voraussetzung für eine Anwendung des Anscheinsbeweises.

Es ist demnach keineswegs so, dass der Hintere immer der Dumme im Prozess ist.

Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen alle Möglichkeiten auszuloten und Ihr Recht durchzusetzen.